Unfallanzeige
Kommt es während des Schulbesuchs, auf dem Schulweg oder bei einer schulischen Veranstaltung zu einem Unfall, steht die betroffene Person grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine Unfallanzeige muss erstellt werden, wenn ein Schulunfall zu einer ärztlichen Behandlung führt oder die verletzte Person aufgrund des Unfalls mehr als drei Kalendertage (der Unfalltag zählt nicht mit) nicht am Unterricht oder an der schulischen Veranstaltung teilnehmen kann.
Bitte informieren Sie die Schule möglichst zeitnah über den Unfall und die Art der Verletzung. Füllen Sie dazu bitte auch das nachfolgende Formular für die Unfallanzeige aus und schicken Sie diese an Ihre Klassenlehrer.
Bei Fragen zum Verfahren oder zur gesetzlichen Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.